Beschwerdemanagement

Auszug aus dem Kindergartengesetz

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.

Alle Kinder haben  grundsätzlich ein Beteiligungsrecht und ein Beschwerderecht in den Einrichtungen (Bundeskinderschutzgesetz).

Wir leben in einer Demokratie!

Das bedeutet, dass  Kinder über die Ereignisse ihres Alltags mitbestimmen dürfen und sollen. Sie  erleben in unserem Kindergarten, dass ihre Meinung zählt und ihre Anregungen und  Beschwerden ernst genommen werden. Nur so können sie sich zu einem eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Menschen entwickeln.

Dies geschieht durch viel Anlässe im Kindergartenalltag wie z.B.:

Mitsprache der Kinder bei Themenfindungen

Abstimmungen, bei denen sich die Kinder für oder gegen etwas entscheiden können

Ideen, die die Kinder anbringen und auch aufgegriffen werden

Beschwerden, denen nachgegangen wird

Beschwerden, die zu Regeländerungen führen können

gemeinsames Aufstellen von Regeln

Wünsche und Meinungen werden gehört und  umgesetzt

Dabei versuchen wir immer wieder den Kindern zu zeigen, was ihre Meinungsäußerung oder ihre Beschwerde bewirkt hat. Wir möchten somit die Kinder bestärken und ermutigen, von ihrem Beteiligungs- und Beschwerderecht gebrauch zu machen.

Da Kinder sich zum Teil noch nicht verbal äußern können oder auch nicht in der Lage sind ihre Belange zu artikulieren, versuchen wir durch Beobachtungen ihre Wünsche, Interessen, Unzufriedenheit und Bedürfnisse wahrzunehmen und darauf einzugehen.